Compliance Hinweis: Für die Deutsche Telekom ist rechtmäßiges und integeres Verhalten im Geschäftsverkehr wesentliche Grundlage für das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern. Die Deutsche Telekom achtet und respektiert daher die internen Compliance-Vorgaben ihrer Kunden und Geschäftspartner. Bitte prüfen Sie deshalb vor Annahme der Einladung, ob diese mit den für Sie geltenden internen Compliance-Vorgaben vereinbar ist.

Die steuerliche Erfassung eines mit dieser Einladung verbundenen etwaigen

geldwerten Vorteils übernimmt die einladende Konzerngesellschaft der

Deutschen Telekom gemäß §37b EStG (abgeltende Besteuerung durch die Deutsche Telekom).

Der Eingeladene hat daher insoweit keine steuerlichen Pflichten zu erfüllen.